4 Wochen Dauerarrest, 100 Sozialstunden und 2 Jahre Führerscheinerlaubnissperre - so lautet das Urteil gegen einen 19-Jährigen Lipper.
Das Jugendschöffengericht des Detmolder Amtsgerichts sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte am Osterwochenende 2011 auf der B 239 bei Marienmünster riskant überholt hat. Um ihm auszuweichen, geriet ein Auto mit vier jungen Leuten auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem Fahrzeug zusammen. Ein 17-jähriger Blomberger starb noch an der Unfallstelle, alle anderen Unfallbeteiligten wurden schwer verletzt.