Der Torunfall von Augustdorf muss erneut vor das Landgericht Detmold. So hat das Oberlandesgericht Hamm über das Urteil gegen einen 44-jährigen Lipper entschieden.
Der Ehrenamtliche sollte eine Geldstrafe bezahlen, weil er nach Auffassung des Landgerichts seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht bei einem Jugendhallenfußballturnier verletzt hatte. Als Folge davon sei ein damals 11-Jähriger in einer Nebenhalle durch ein umfallendes Tor schwer am Kopf verletzt worden. Im Radio Lippe-Gespräch erklärt der Anwalt des 44-Jährigen, das Oberlandesgericht betone, dass die Sorgfaltspflicht nicht überdehnt werden dürfte. Der Ehrenamtliche müsse sich darauf verlassen können, dass auch andere Aufsichtspersonen ihren Aufgaben nachkommen. Ein solcher Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, so das OLG laut Anwalt. Er will einen Freispruch des 44-Jährigen erreichen.