Das Landgericht Detmold hat die Berufung im Augustdorfer Torunfall-Prozess verworfen. Es sieht den angeklagten damaligen Jugendvorstand als mitverantwortlich dafür an, dass bei einem Hallenturnier ein abgestelltes Tor umfiel und einen Jungen schwer am Kopf verletzte. Damit bleibt es bei einer so genannten Geldstrafe unter Vorbehalt. Das ist etwas Ähnliches wie Bewährung. Verteidiger Jann Henrik Popkes fürchtet nun um eine negative Signalwirkung des Urteils:
{media:1}
Auch die Staatsanwalstchaf kam mit ihrer Berufung nicht durch. Sie wollte, dass Der Vorbehalt in der Geldstrafe wegfällt.