Das Mindener Verwaltungsgericht will heute in einem Streitfall aus Detmold das Urteil bekannt geben. Ein Grundstücksbesitzer liegt wegen seiner Baumpflege im Clinch mit der Stadt.
Drei Eichen auf seinem Grund und Boden hatte der Mann zu sehr zurückgestutzt. Meinte zumindest die Detmolder Stadtverwaltung und hatte den Mann eine Ausgleichszahlung von 1.500 Euro aufgebrummt. Sie berief sich bei diesem Schritt auf die aktuelle Baumschutzsatzung. Der Bürger klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen die Zahlung. Er gibt an, ausschließlich notwendige Schnitte an vertrockneten und abgestorbenen Stellen der Bäume gemacht zu haben.