Das Landgericht Detmold verkündet heute ein möglicherweise wegweisendes Urteil zum Datenschutz. Ein Lehrer des Felix-Fechenbach-Berufskollegs sieht seine Persönlichkeitsrechte durch die elektronische Schließanlage der Schule verletzt. Er meint, dass sich damit ein Bewegungsprofil erstellen lässt und verlangt Auskunft über die gesammelten Daten, deren Löschung und ein Schmerzensgeld. Der Kreis sieht sich im Recht. Mittlerweile gibt es an der Schule auch nicht-personalisierte Schlüssel, sagte uns eine Gerichtssprecherin.