Nach dem gescheiterten Vergleich über die Frage der stellvertretenden Bürgermeister in Kalletal gibt es jetzt ein Urteil vom Mindener Verwaltungsgericht. Demnach war das Wahlprozedere in der Ratssitzung im Dezember 2009 nicht rechtens.
Damals konnten 3 Ratsmitglieder von UKB und SPD nicht rechtzeitig zu Beginn der Sitzung anwesend sein. Dadurch konnte die CDU die Stellvertreterwahl auf die Tagesordnung und ihren Mann ins Amt bringen. Das war wegen nicht eingehaltener Fristen nicht korrekt, sagte eine Gerichtssprecherin im Radio Lippe-Gespräch. Auch zur Frage der Stellvertreterzahl gibt es eine gerichtliche Antwort – es müssen laut Gemeindeordnung mindestens 2 sein.