Der Vater der ermordeten Detmolder Jesidin Arzu Özmen muss mit seiner Gefängnisstrafe leben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Detmolder Landgerichts verworfen.
Das Detmolder Landgericht hatte Fendi Özmen im Februar wegen Beihilfe zum Mord, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen legte Özmen Revision ein. Der BGH konnte aber keine Rechtsfehler finden. Fünf ihrer Geschwister hatten Arzu im November 2011 entführt. Später erschoss einer der Brüder die damals 18-Jährige. Motiv war Arzus Beziehung zu einem Andersgläubigen. Im Prozess gegen die Geschwister hatte das Landgericht Strafen zwischen fünfeinhalb Jahren und lebenslänglich verhängt.