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Kai Below
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Urteil gegen Krummrey

Der Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey muss wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses 13.500 Euro Geldstrafe bezahlen. Das hat das Detmolder Landgericht am Nachmittag entschieden. Krummreys Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte selbst sah während des Prozesses keinerlei Sachbeweise für seine Schuld. Die Richter sahen es aber als erwiesen an, dass Krummrey ein anonymes Schreiben mit brisantem Inhalt erst verspätet weitergeleitet und Kollegen vor Ermittlungen gegen sie gewarnt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.