Jemanden als frechen Juden zu bezeichnen, fällt nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht in Hamm jetzt ein Urteil des Bielefelder Amtsgerichts bestätigt. Das hatte den bekannten Neonazi Sascha Krolzig vor zwei Jahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Krolzig hatte den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold als „frechen Juden-Funktionär“ bezeichnet.
Der Ausdruck „frecher Jude“ gehört zum charakteristischen Vokabular des Nationalsozialismus und ist strafrechtlich ein Aufstacheln zum Hass, urteilten die Richter am OLG in Hamm jetzt abschließend. Ihr Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Wiederholungstäter Krolzig ist mittlerweile Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“. Gegen ihn laufen noch weitere Verfahren, u.a. wegen Volksverhetzung und Propaganda. Erst letztes Jahr war er in Dortmund zu zwölf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er einen Kneipengast fremdenfeindlich beleidigt hatte und ihn mit einem Bierglas schlagen wollte.