40 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe - dazu hat das Jugendschöffengericht Hameln einen 17-Jährigen unter anderem wegen einer folgenschweren Rangelei auf dem Wilbaser Markt verurteilt.
Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Er habe einen Jugendlichen aus Nieheim beim Volksfest geschubst und dieser sei mit dem Kopf auf ein Karussel gefallen. Weil es sich gerade zu drehen begann, stieß er mit dem Kopf gegen eine Metallstange. Das Opfer trug ein Schädel-Hirn-Trauma davon, musste deswegen unter anderem seine Ausbildung abbrechen und leidet heute noch unter den Folgen. Der Verurteilte entschuldigte sich beim Verletzten, der die Entschuldigung auch annahm.