Zu sieben Jahren und neun Monate Haft hat das Paderborner Landgericht einen 21-Jährigen verurteilt. Am Nachmittag hat die Justiz einen Schlussstrich unter den so genannten Scheunenmord-Prozess gezogen. Der Täter wurde nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren seinen besten Freund im Streit um ein Mädchen umgebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sechseinhalb Jahre. Dies ist bereits der Revisionsprozess, der Verurteilte kann nun nicht noch einmal gegen das Urteil vorgehen. Allerding bleiben viele Fragen zum Motiv und zum Tathergang weiterhin offen, hieß es. Bei der Urteilsverkündung zeigte der 21-Jährige keine Regung.