Nach dem Urteil im Detmolder Auschwitz-Prozess haben sich die Hoffnungen auf eine schnelle Rechtskraft der Entscheidung zerschlagen. Neben der Verteidigung will laut WB auch Nebenklagevertreter Markus Goldbach die Revision durchziehen und den BGH entscheiden lassen. Wir wollen ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, um abschließende Rechtssicherheit zu haben, sagte Goldbach der Zeitung. Direkt nach dem Urteil gegen den ehemaligen Auschwitzwachmann aus Lage hatten Verteidigung und Nebenklage signalisiert, eventuell auf eine Revision zu verzichten. Das hätte das Urteil sofort rechtskräftig werden lassen. Bis zu einer Entscheidung des BGH kann durchaus ein Jahr vergehen. Das Detmolder Landgericht hatte den Lagenser wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt.