Das Landgericht Detmold hat einen 30-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich war der Mann wegen schweren Raubes angeklagt. Angefangen hat alles mit einem Streit um ein 25 Euro teures Bild. Das wollte der 30-Jährige von dem eigentlichen Besitzer haben. Der wollte es ihm aber nicht geben und die Polizei rufen. Der Angeklagte schlug ihm daraufhin ins Gesicht. Als das Opfer hinfiel, trat er ihm mit dem Schuh ins Gesicht. Während der heutigen Verhandlung wurde allerdings klar, dass das Bild nicht – wie angenommen- der Auslöser für den Streit war. Deswegen wurde der Angeklagte nicht wegen schweren Raubes, sondern wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.