Im Detmolder Maulwurf-Prozess ist am Vormittag das Urteil gefallen. Der angeklagte Rentner muss 1.500 Euro Bußgeld bezahlen. Nachstellen eines wild lebenden Tieres, heißt der Tatbestand im Juristendeutsch. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Mann war mit einem eigens dafür gebauten, mit langen Nägeln ausgestatten Werkzeug zwei Mal auf Maulwürfe in seinem Garten losgegangen. Ein Nachbar zeigte den Mann an. Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass der Rentner ein Tier getötet hat. Das ließ sich aber im Prozess nicht nachweisen.