Auf den Tag genau ein Jahr nach der Tat ist das Urteil gegen einen 36-Jährigen rechtskräftig. Der Drogenabhängige hatte beim Marintssingen 2008 zwei Schülern ein schweres Beruhigungsmittel gegeben.
Die beiden Lagenser mussten danach ins Krankenhaus. Das Detmolder Amtsgericht hatte den Mann aus Bielefeld deshalb im August wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 5 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Anwalt des Bielefelders Berufung eingelegt um ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erreichen, schreibt eine Zeitung. Da der Angeklagte zur Verhandlung nicht erschien, ist die Berufung vom Tisch und die Bewährungsstrafe rechtskräftig.