Das Urteil im Detmolder Mordprozess gegen eine 15-Jährige bleibt bestehen. Die Verteidigung hat ihren Revisionsantrag zurückgezogen. Damit bleibt es für das Mädchen bei siebeneinhalb Jahren Jugendhaft.
Das Landgericht hatte die 15-Jährige vor gut einem Monat wegen Mordes verurteilt. Sie hatte im November vergangenen Jahres ihren schlafenden dreijährigen Halbbruder mit Messerstichen getötet.
Die Jugendliche legte im Prozess ein umfassendes Geständnis ab. Weil die Verhandlung nicht öffentlich war, drangen nur vage Hinweise auf das Tatmotiv nach draußen. Das Gericht benutzte zur Umschreibung den Begriff Geschwisterrivalität.