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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Urteil rechtskräftig

Ist an einem Auto die Fahrzeugidentitätsnummer gefälscht, darf der Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.  Im konkreten Fall hatte ein Weißrusse im Jahr 2011 von einem Autohändler in Augustdorf einen Gebrauchtwagen für 27000 Euro gekauft. Als der Mann damit in Polen einreiste,beschlagnahmten die Behörden den Wagen. Die ins Blech gestanzte Fahrzeugidentifikation war überklebt worden. Wie sich später herausstellte, war das Fahrzeug Jahre zuvor bei einer spanischen Autovermietung gestohlen und nach Polen verkauft worden. Später ging der Wagen an den Händler in Augustdorf. Das OLG bestätigte jetzt das Urteil des Detmolder Landgerichtes. Der Händler wurde zur Erstattung des Kaufpreises zuzüglich 2500 Euro Aufwandskosten verurteilt.