Nachdem das Bürgerbegehren für den Erhalt der Grundschule Istrup ein zweites Mal für unzulässig erklärt wurde, sollen die Anforderungen an ein solches Begehren geändert werden. Das fordert der Verein Mehr Demokratie. Er wendet sich gegen die Begründung des Rates für die Ablehnung. Die Initiatoren hätten gleich drei Vorschläge zur Kostendeckung gemacht – es hätte aber nur einer sein dürfen. Außerdem seien gar nicht genügend Anmeldungen vorhanden, weil die Eltern die Kinder bereits an anderen Schulen angemeldet hätten. Dazu der Verein: Eine reguläre Anmeldung an der Grundschule Istrup sei gar nicht möglich gewesen.