Der Prozess um Untreue gegen eine Frau aus Bad Salzuflen ist heute am Detmolder Landgericht mit einer Einstellung des Verfahrens zu Ende gegangen. Sie muss 30.000 Euro an die Geschädigte zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, sich von einer älteren Dame insgesamt 80.000 Euro erschlichen zu haben. Die Bad Salzuflerin hatte Kontovollmachten, um die Bankgeschäfte für die ältere Dame erledigen zu können. Die Schuldfrage konnte nicht vollständig geklärt werden, sagte Richter Michael Reinecke. Weil eine Zivilklage wahrscheinlich schlechter für die Angeklagte ausgegangen wäre, stimmte sie der Einstellung unter Geldauflage zu. Matthias Lehmann, Radio Lippe.