Wie teuer und wie groß darf eine Mietwohnung für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger in Lippe sein? Um diese Frage zu klären, starten Jobcenter und Kreis Lippe eine Umfrage unter Vermietern, um die Durchschnittsmiete in Lippe für eine Wohnung zu ermitteln.
Bislang war der Mietspiegel der Kommunen maßgebend dafür, welcher Mietpreis und welche Wohnungsgröße für Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe angemessen sind. Ein neues Gesetz erklärt das aber für rechtswidrig, deshalb muss in Lippe nun erstmals eine Umfrage unter Vermietern durchgeführt werden. Anhand der Zahlen wollen Kreis und Jobcenter dann festlegen, wie groß und wie teuer eine Wohnung für Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfänger in Lippe sein darf. Man rechnet noch in diesem Jahr mit Ergebnissen. Bis April haben Jobcenter und Kreis Lippe schon 23 Millionen Euro in die Hand genommen, um die Kaltmieten für Betroffene zu zahlen.