Einem Lemgoer brachten zwei Patronen Leuchtstoffmunition jetzt eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein. Allerdings bewertete das Gericht den Verstoß als minderschweren Fall, schließlich fallen auch U-Boote und Atomwaffen unter das gleiche Gesetz, heißt es in einer Pressemitteilung des Lemgoer Amtsgerichts. Der angeklagte Lemgoer ist wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verurteilt worden. Neben der Leuchtstoffmunition hatte der 47-Jährige auch weitere verbotene Patronen und ein Butterflymesser in seinem Besitz. Er muss knapp 2.000 Euro zahlen. Der Lemgoer konnte allerdings glaubhaft versichern, dass sich die Waffen und die Munition schon länger in seinem Besitz befinden. Damit konnte der Vorwurf, er habe sie im Internet bestellt, nicht bewiesen werden. Er gab beispielsweise an, dass die Leuchtstoffmunition noch aus seiner Bundeswehrzeit Anfang der 1990er Jahre stamme.