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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Versuchter Auftragsmord: Strafe verkürzt

Der Bundesgerichtshof hat das Detmolder Urteil zu einem versuchten Auftragsmord teilweise gekippt. Im Dezember hatte das Landgericht einen Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er mehrfach aus dem Gefängnis heraus versuchte hatte, einen Auftragskiller anzuheuern. Dieser sollte die Ex-Frau des Angeklagten umbringen. Angeklagt waren zwei Fälle. Der BGH hat aber bemängelt, dass in einem davon die Tatzeit nicht genau genug eingegrenzt war. So bleiben jetzt nur noch drei Jahre Haft übrig. Außerdem fällt der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung weg. Ursprünglich sollte nach der Haft geprüft werden, ob der Angeklagte auch nach seiner Strafe weiter im Gefängnis bleiben muss. Der Mann sitzt bereits in Haft, weil er schonmal  selbst versucht hatte, die Frau umzubringen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie den Mann nochmal anklagt