Die Stadt Lage hat die Genehmigung für ein Bordell in Innenstadtnähe zu Recht verwehrt. Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Klage eines Bürgers abgelehnt.
Das Gebäude an der Wendt-Kreuzung ist früher bereits als Bordell genutzt worden. Die Richter urteilten jetzt: Das ist ein Mischgebiet, da passt ein Bordell nicht hin. Genau damit hatte auch die Stadt argumentiert. Inoffiziell war das Bordell schon länger vielen Leuten ein Dorn im Auge, unter anderem hatten sich viele Eltern beschwert, dass der Schulweg ihrer Kinder an einem Freudenhaus vorbei führte. Der Betreiber hatte gegen den Entzug seiner Betriebsgenehmigung geklagt, die Richter entschieden zu Gunsten der Stadt.