Vier Zentimeter machen den Unterschied. Der Kreis Lippe muss einer Frau Schadenersatz zahlen, weil ein Baum auf ihr Auto gestürzt war.
Damit gab das Detmolder Landgericht der Klage der Frau aus Bad Salzuflen statt. Der betreffende Baum hatte einen Durchmesser von 50 Zentimetern. Vier davon standen auf einem Grundstück des Kreises. Deshalb muss der jetzt 5.000 Euro an die Klägerin überweisen. Laut einem Gutachten sei der Baum in einem erkennbar schlechtem Zustand gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ilka Märtens für Radio Lippe