Für den Bürgermeister der Gemeinde Augustdorf ist die Einführung einer Gemeinschaftsschule erst einmal Vergangenheit. Dr. Andreas Wulf will nach eigenem Bekunden zunächst die angekündigte Änderung des Schulgesetzes abwarten.
Die ist nötig geworden, weil das Oberverwaltungsgericht Münster die Gemeinschaftsschulen in NRW nicht als Versuch der Landesregierung anerkennt. Damit dürfte es derzeit keine Rechtsgrundlage für die Einführung einer Gemeinschaftsschule in Augustdorf geben, teilt Wulf mit. Sollte eine Änderung des Gesetzes kommen, werde die Schullandschaft in der gemeinde gemäß den Wünschen aller Eltern weiter entwickelt.