Eine Neuwahl in Kalletal wird es vorerst nicht geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschlossen.
In dem Beschluss, der Radio Lippe vorliegt, heißt es, dass der Antrag der Kalletaler CDU zulässig und begründet sei. Bevor es eventuelle Neuwahlen geben kann, muss der Rechtsstreit über den Wahlprüfungsbeschluss durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt werden oder die Gegebenheiten müssten sich ändern, sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes im Radio Lippe-Interview. Es liegt ein weiterer Eilantrag in Sachen Wahl in Kalletal vor. Über diesen Antrag wird in den kommenden zwei Wochen entschieden. Die geplante Wiederholung der Wahl könnte, je nach Entscheidung, dann doch am 20. März stattfinden, so die Sprecherin.