Die Lippe pro Arbeit weist noch einmal darauf hin, dass ab heute gesetzliche Änderungen beim Kinderzuschlag gelten. Eltern, die Arbeitslosengeld II empfangen, können davon profitieren. Und zwar dann, wenn sie anstelle ihrer bisherigen ALG II Bezüge künftig den Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld beanspruchen.