Die katholischen Gemeinden im Kreis Lippe wählen heute ihre Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände neu. Der Pfarrgemeinderat wirkt an der Seite des Gemeindepastors und hilft, das Gemeindeleben abseits des Gottesdienstes zu gestalten. Der Kirchenvorstand dagegen hat die Finanzhoheit der Gemeinde. Seine Aufgaben sind in einem Staatsvertrag zwischen Deutschland und dem Vatikan festgelegt. Anders als in evangelischen Gemeinden haben beide Gremien kein Recht über Personalentscheidungen.