Das Urteil zum gewaltsamen Tod einer Frau in Augustdorf bleibt wahrscheinlich bestehen. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter geht nicht davon aus, dass seine Behörde Revision gegen die Entscheidung einlegt. Das Landgericht Detmold hatte den Angeklagten zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Der 33-Jährige hatte seine Ex-Freundin im Januar in Augustdorf mit mehreren Messerstichen getötet. Dem Gericht fehlten Beweise für einen Mord, sagte uns Richter Karsten Niemeyer. Auch Zeugen hätten die Eifersuchtsversion der Staatsanwaltschaft nicht gestützt – deswegen die Verurteilung wegen Totschlags. Der Argumentation konnte auch die Staatsanwaltschaft folgen. Auch beim Strafmaß liegt kein unerträgliches Missverhältnis vor, sagte uns Vetter. Eine Revision sei zwar aus seiner Sicht nicht wahrscheinlich, aber auch nicht unmöglich. Die Verteidigung war nach dem Urteil nicht für uns zu erreichen.