Der Lückenschluss der Autobahn 33 hat die letzte juristische Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage mehrerer Anwohner heute in letzter Instanz abgewiesen.
Es geht um das fehlende 27 Kilometer lange Autobahnstück zwischen Borgholzhausen im Norden und Bielefeld im Süden. Insgesamt hatten sich neun Anwohner gegen ein acht Kilometer langes Teilstück der Strecke gewandt und waren vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Richter dort stellten zwar einen Formfehler im Planfeststellungsbeschluss fest. Der sei aber nicht ausreichend, um den Bau zu stoppen. Der Lückenschluss der A33 soll die B 68 entlasten. Hannah thees, Radio Lippe.