Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die ehemalige Geschäftsführerin des OWL-Literatur- und Musikfestivals „Wege durch das Land“ eingestellt. Die Frau stand im Verdacht, Aufträge unrechtmäßig unter anderem an ihren Ehemann vergeben zu haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Detmold haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die „Wege durch das Land GmbH“ dadurch einen finanziellen Schaden hatte. Die an den Mann vergebenen Aufträge hätten keine überhöhten Preise gehabt, so die Ankläger. Auch in anderen Fällen sei kein vorsätzliches Handeln der Frau sicher erkennbar gewesen. Erst nachdem der Landesrechnungshof 2013 die Gesellschaft prüfte, sei die Beschuldigte auf eine vergaberechtswidrige Praxis aufmerksam gemacht worden. Laut Zeugenaussagen sind seitdem die Missstände weitgehend abgestellt worden.