Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Detmold-Paderborn sieht das Weihnachtsgeld in vielen Fällen als Muss. Jeder, der länger als ein Jahr im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig ist, hat Anspruch auf ein halbes Monatsgehalt extra, schreibt die NGG. Mit der Novemberabrechnung sollte das Geld auf dem Konto der Arbeitnehmer sein, ansonsten sollte es schriftlich beim Chef eingefordert werden.