Kurz vor Beginn des Detmolder Auschwitz-Prozesses lässt das Landgericht Detmold den angeklagten 94-Jährigen erneut untersuchen. Es geht noch einmal um die Verhandlungsfähigkeit des ehemaligen KZ-Wachmannes. Laut übereinstimmenden Zeitungsberichten litt der Angeklagte zuletzt erheblich unter dem öffentlichen und medialen Interesse an dem Verfahren und ließ sich deshalb behandeln. Bereits zuvor hatte ein Gutachter dem Lagenser bescheinigt, höchstens zwei Stunden pro Tag verhandlungsfähig zu sein. Das Landgericht geht nach eigener Aussage aber von einem planmäßigen Start des Prozesses nächste Woche Donnerstag aus. Der Mann muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verantworten. Der Prozess findet wegen des großen öffentlichen Interesses und der vielen größtenteils ausländischen Nebenkläger im IHK-Gebäude in Detmold statt.