Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold ist froh über die Lockerung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn. Die IHK-Organisation hatte sich für die Erleichterung im Mindestlohngesetz eingesetzt. Diese Lockerung gilt seit dem 1. August. Bis dahin gab es die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. In vielen Unternehmen habe diese Bürokratiebelastung zu großem Unmut geführt, heißt es in einer Mitteilung der IHK Lippe zu Detmold. Diese Pflicht soll jetzt entfallen, wenn der regelmäßige monatliche Lohn in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro brutto betragen hat. Eine weitere Änderung ist, dass die Aufzeichnungspflicht bei beschäftigten Familienangehörigen wegfällt.