Auch das zweite Bürgerbegehren gegen die Schließung der Grundschule Istrup in Blomberg ist unzulässig. Das hat der Rat am Abend mit 19 zu 11 Stimmen entschieden.
Zuvor schickte die Bürgerinitiative ihren Anwalt ans Pult, um über das Gutachten zu sprechen. Er sagte, er habe nichts gefunden, woraus er schließen könne, dass dieses Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Derweil liegt der Radio Lippe-Redaktion ein Schreiben der Anwaltskanzlei der Bürgerinitiative vor. Demnach geht das Mindener Verwaltungsgericht davon aus, dass die Ratsbeschlüsse nicht ausreichend begründet sind. Zudem sei die Grundschule Istrup in der Sache zu spät beteiligt worden. In diesen Vorwürfen sieht die Initiative eine Chance zum weiterkämpfen. Der Rat hatte die Ablehnung des Begehrens unter anderem damit begründet, dass es drei Kostendeckungsvorschläge beinhaltete, formell aber nur ein Vorschlag erlaubt sei, sagte die Mitinitiatorin Susanne Kleemann im Radio Lippe-Gespräch. Außerdem hätten die Eltern ihre Kinder nicht an anderen Grundschulen anmelden sollen, wenn sie den Standort Istrup behalten wollten. Am Montag will die Initiative über das weitere Vorgehen sprechen.