Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einen Antrag des Kalletaler Rats abgelehnt. Darin ging es darum, den Ratsbeschluss vom Dezember 2009 für die Wiederholungswahl doch für gültig zu erklären. Damit ist einmal mehr klar, dass es am 20. März vorerst keine Wiederholungswahl geben wird. Ob und wann die Wahl stattfindet, hängt von der endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab. Das muss noch beurteilen, ob ein Revisionsverfahren der Kalletaler CDU rechtens war.