Das Jobcenter in Lippe hat 21 Zahlungsaufforderungen an Flüchtlingsbürgen bei uns im Kreis verschickt. In Einzelfällen geht es dabei um Forderungen von bis zu 22.000 Euro. Die Betroffenen aus Lippe hatten für Asylbewerber gebürgt, damit diese Angehörige nach Deutschland nachholen konnten. Betroffene verpflichteten sich damals, für die Unterbringungs- oder Arztkosten der Flüchtlinge zu bürgen. Die Crux: Die Bürgen rechneten damit, die Bürgschaft nur bis zur Anerkennung der Asylbewerber zu übernehmen. Durch eine veränderte Gesetzeslage, sollen sie aber auch darüber hinaus bürgen – und deshalb fordern die Jobcenter jetzt das Geld. Beim Jobcenter in Lippe sagte man uns auf Nachfrage, dass man betroffene Geringverdiener nach Prüfung wohl nicht zur Kasse bitten werde. Die Bescheide seien zwar raus, man verzichte aber erst mal auf Vollstreckungsmaßnahmen. Denn die Rechtslage sei momentan noch unklar. Dennoch haben schon etliche betroffene Lipper Klage gegen die Bescheide beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht.