Im Fall des zu Tode geschüttelten Babys aus Oerlinghausen will der zu sieben Jahre Haft verurteilte Vater das Urteil offenbar nicht akzeptieren. Sein Anwalt bestätigte dem WB, Revision gegen das Urteil eingelegt zu haben.
Der Mann war Ende September wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen der Todesfolge sei aber nicht gerechtfertigt, sagte der Anwalt der Zeitung. Das Baby sei nicht wegen des Schüttelns gestorben, sondern weil die Ärzte in Absprache mit den Eltern die Maschinen abgeschaltet hätten.
Nun muss also der Bundesgerichtshof den Fall noch mal beraten. Gleichzeitig prüft die Staatsanwaltschaft Detmold aktuell, ob behandelnde Ärzte des Babys eher auf eine Kindeswohlgefährdung hätten aufmerksam machen können. Denn das Kind war vor seinem Tod mehrmals im Krankenhaus.