Heute ging es vorm Landgericht Detmold um eine mutmaßliche Vergewaltigung im Detmolder Schlosspark. Und die Richter haben den 26-Jährigen zumindest vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Denn weil am Ende noch viele Fragen offen war, galt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Dem jungen Mann konnte nicht nachgewiesen werden, dass er im Sommer des letzten Jahres eine Frau zum Oralsex gezwungen hatte. Er selbst gab an, dass er betrunken gewesen sei und sich an nichts erinnern könne. Und auch das vermeintliche Opfer konnte sich heute vor Gericht nicht mehr an die Details des mutmaßlichen Übergriffs erinnern. Auch sie sei betrunken gewesen. Außerdem verstrickte sie sich laut einer Gerichtssprecherin immer wieder in Widersprüche. Ganz ohne Verurteilung kam der Horn-Bad Meinberger aber nicht davon: Weil er in derselben Nacht an einer Schlägerei beteiligt war und einen Polizeibeamten schlug und wüst beschimpfte, hat er eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten kassiert – und muss ein Schmerzensgeld an den Beamten zahlen.