Ein Arzt aus Bad Lippspringe bekommt seine Zulassung erst mal nicht zurück. Er hatte eine riesige Sammlung mit Kinderporno-Bildern besessen, weshalb die Bezirksregierung Detmold ihm die Approbation entzog. Vor dem Verwaltungsgericht Minden wehrte sich der Mann dagegen – ohne Erfolg. Über seinen Anwalt ließ der Mann erklären, dass die Kinderporno-Bilder nur bei ihm Zuhause gefunden worden waren, nicht in seiner Praxis. Laut Verwaltungsgericht hat ein derartiges Fehlverhalten aber auch Auswirkungen auf den Job: Das Vertrauen in den Arzt sei dadurch erschüttert worden. Deshalb wies das Gericht die Klage des Mannes ab. Ob er nie wieder praktizieren darf, entscheidet sich aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der Mann hat einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. So lange das Urteil NICHT rechtskräftig ist, darf der Arzt seine Patienten weiter behandeln, hieß es von der Bezirksregierung Detmold. Es bestünde keine akute Gefahrenlage, um ein Berufsverbot auszusprechen.
Der Mann war bereits vor zwei Jahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.