Ein Bad Salzufler Hofbesitzer war mit seiner Klage am Mindener Verwaltungsgericht fast komplett erfolgreich. Er wollte erreichen, dass er auf drei denkmalgeschützten Dachflächen Photovoltaikanlagen errichten darf.
Der Mann hatte deshalb gegen die Stadt Bad Salzuflen geklagt, die die Anlagen unter Berufung auf den Landschaftsverband Westfalen Lippe verboten hatte. Das Gericht kam nach Aussage einer Sprecherin zu dem Ergebnis, dass die Anlagen zumindest auf zwei der Dachflächen in Ordnung sind und keine optische Beeinträchtigung darstellen. Das dritte Dach des Hofgutes sei jedoch zu hoch und zu steil, um darauf Photovoltaik zu genehmigen.