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Kinder werden im Netz zum Opfer von Cybergrooming
Netzklick

Wenn das Netz zur Anbahnung sexuellen Missbrauchs genutzt wird

  • Vier von zehn Kindern wurden schon mal online belästigt; die meisten Opfer sind zwischen 13 und 15 Jahren alt, die meisten Täter (rund 60%) sind unter 30 (Zahlen von 2017).
  • 2018 sind rund 1.400 Kinder Opfer von Cyber-Grooming geworden, das sind 30% mehr Fälle als 2017. Die Dunkelziffer ist voraussichtlich deutlich höher.
  • Eltern können mit unterschiedlichen Aktionen helfen, ihre Kinder vor „digitaler Anmache“ zu schützen.

Was ist Cybergrooming?

Der Begriff kommt aus dem Englischen. Er bezeichnet das gezielte Ansprechen von Kindern und Minderjährigen mit dem klaren Ziel des sexuellen Missbrauchs. Die Kontaktaufnahme erfolgt immer übers Internet. Die Täter nutzen dafür die sozialen Netzwerke, Messenger-Dienste, Videoportale und auch Onlinespiele.

Immer das gleiche Vorgehensmuster

Die Täter gehen beim Cybergrooming strategisch vor. Nach der Kontaktaufnahme - häufig mit einem gefakten Profil, in dem sie sich als gleichaltrig ausgeben – wollen sie im zweiten Schritt mehr über die Identität des Kindes, wie z.B. das Geschlecht, herausfinden. Anschließend versuchen sie Vertrauen zum Kind aufzubauen, um es danach in eine Abhängigkeit zu verstricken. Die von der EU-Kommission beauftragte Online-Plattform „klicksafe“ beschreibt das Fall-Beispiel einer 11-Jährigen. Sie spielt gerne Farmville auf Facebook und bekommt eines Tages von einem Fremden Spielwährung geschenkt. Wenig später bietet er an, noch mehr zu schicken, wenn sie ihm im Gegenzug Bilder ihrer Unterwäsche schicken würde. Hat ein Täter auf diesem Weg Bilder bekommen, dienen sie im nächsten Schritt zur Erpressung. Er droht, diese zu veröffentlichen, wenn sich z.B. das Kind nicht mit ihm trifft oder wenn es keine weiteren Bilder schickt.

Schärfere Gesetze sind nicht die einzige Lösung

Der Bundestag hat am Freitag die Gesetze zum Cybergrooming verschärft. In Zukunft kann schon der Versuch strafbar gemacht werden, einen sexuellen Kontakt zu einem Minderjährigen im Internet  aufzubauen. Dabei ist es egal, ob es sich um ein „echtes Opfer“ handelt oder um einen Lockvogel sprich einen getarnten Ermittler. Allerdings kann das Gesetz nur wirksam werden – so ein Kritikpunkt im Rahmen der Diskussion um das neue Gesetz, wenn auch ausreichend Cyberspezialisten bei der Polizei vorhanden sind. Bislang ist das flächendeckend nicht der Fall. Gleichzeitig können wir Eltern auch aktiv werden, um das Kind vor digitaler Anmache im Netz zu schützen.

Begleitetes Surfen

Fachleute empfehlen, die Kinder gerade bei ihren ersten Schritten im Netz zu begleiten. Die Eltern sollten beispielsweise die Anmeldung in den sozialen Netzwerken, aber auch bei Online-Spielen übernehmen. So verschaffen sie sich einerseits selbst einen ersten Eindruck über die Angebote. Andererseits können sie auf diese Weise gleich zu Beginn auch die Sicherheitseinstellungen mit dem eigenen Kind checken. Zusätzlich sollten klare Sicherheitsregeln für das Agieren im Netz vereinbart werden: Nur die nötigsten Profilangaben ausfüllen, persönliche Kontaktdaten nicht weitergeben, Standortdienste und Webcam ausschalten. Die Website „Schau hin“ – verantwortet u.a. vom Bundesministerium für Familie sowie auch von ARD und ZDF – hat für Eltern viele praktische Tipps zum Umgang mit Cybergrooming.

Tipps für Kids

Gegen ein nettes Online-Gespräch ist nichts einzuwenden – aber vertraue niemals blind: Du weißt nie, wer sich wirklich hinter dem Profil verbirgt!“ So richtet sich die Website Handysektor.de – ein Angebot der Landesanstalt für Kommunikation Baden Württemberg – an Kinder und Jugendliche. Sie hat eine Liste mit neun Handlungsempfehlungen zusammengestellt, wie junge Netz-Nutzer Cybergroomimg frühzeitig erkennen und was sie im Fall der Fälle machen sollten. Das Ziel: „Der lästigen Online-Anmache die kalte Schulter“ zu zeigen.

Verständnis bitte und Hilfe suchen

Wenn sich ein Kind vertrauensvoll an seine Eltern wendet, weil ihm im Netz etwas „komisch“ vorkommt, ist viel Sensibilität gefragt. Die Eltern sollten ihm zunächst die Scham nehmen, damit das Kind weiß, es war richtig, sich an die Eltern zu wenden. Im nächsten Schritt gilt es, mit einem Screenshot die Kommunikation zu dokumentieren, um anschließend den Cyber-Groomer zu blocken und das Profil dem Seitenbetreiber zu melden. Zusätzlich sollte das Profil auch über die Beschwerdeseite des Bundes weitergegeben und bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Telefonische Unterstützung gibt es zudem über das Hilfetelefon sexueller Missbrauch der Bundesregierung 0800.22 55 530. Zahlreiche weitere Infos zu Hilfsangeboten finden sich auch auf der Website des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs.“


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