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Marlene Sokoll
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Mit dem Preisrechner der Verbraucherzentrale

Energiepreise online checken und Einspruch erheben

19. September 2022

  • 70 Prozent der Deutschen sagen, sie würden ihren Verbrauch wegen der hohen Energiepreise senken.
  • Fast 40 Prozent befürchten Schwierigkeiten bei der Bezahlung ihrer Energieabrechnungen.
  • Bei den unter 35-Jährigen gaben die Hälfte der Befragten an, dass sie ihre Rechnungen nach diesen Preissteigerungen nicht bezahlen werden können. (alle Zahlen aus den Deutschlandtrends der ARD vom 19. August und 15. September)

„Als die letzte Nebenkostenrechnung kam, bin ich total in Tränen ausgebrochen. 1.000 Euro Nachzahlung. Ich wusste nicht, was ich machen soll. Das Geld habe ich nicht.“
Claudia, Auszubildende

Schockierende Post von Versorgern und Vermietern

In diesen Wochen haben viele von uns Nachricht bekommen, wie sich die Energiepreise entwickeln und welche Auswirkungen das auf unsere Abschläge hat. Damit haben wir von unseren regionalen Versorgern und/oder von unseren Vermietern schwarz auf weiß, wie stark die Preise für uns persönlich steigen werden. „Die Preissteigerungen betragen derzeit häufig zwischen 30 und 60 Prozent. (…) Auch im kommenden Jahr wird mit Preiserhöhungen zu rechnen sein, da die Stadtwerke langfristig Gas beschaffen. Im Moment wird noch Gas eingesetzt, das vor einem oder vor zwei Jahren sehr viel günstiger eingekauft wurde,“ sagte Ingbert Liebing, der Chef des Verbandes der kommunalen Unternehmen in einem Interview mit der Berliner Morgenpost.

Rechte der Verbraucher

„Preisänderungen müssen Ihnen, einen Monat bevor die Änderung gelten soll, mitgeteilt werden.“ So ist es auf der Website der Bundesnetzagentur zu lesen. Und weiter heißt es: „In der Regel haben sie bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Das gibt ihnen die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln.“ Aber ob ein Wechsel aktuell eine Alternative ist, ist fraglich. Das Verbraucherportal Verivox dämpft auf seiner Extra-Website zur Gaskrise die Erwartungen und erklärt, dass die Versorger „derzeit oft keine guten Neukundenangebote machen können.“ Sollten wir kein gutes Angebot finden, raten die Experten der Plattform, „sofern es die Kündigungsfristen zulassen – zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu vergleichen.“ Mittelfristig sei wieder mit attraktiveren Angeboten zu rechnen.

Energiepreis selbst errechnen oder kontrollieren

Unsere Gas- und Strompreise setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen wie z.B. den Beschaffungskosten, den Steuern und dem Netzentgeld (mehr Infos hier bei der Bundesnetzagentur). Die Summe schlägt sich dann im Abschlag unseres Energieanbieters nieder. Aktuell werden diese sich sicherlich deutlich (weiter) erhöhen, teilweise beim Gas sogar vervielfachen. Da hilft der neue Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale. Mit ihm können wir online schauen, ob der neue Abschlag korrekt ist.

Einfach schrittweise zum Vergleich

Für den Abschlags-Abgleich müssen wir drei einfache (wenn wir die Daten zusammen haben) Schritte durchlaufen: Zunächst gilt es, den neuen Preis herauszufinden. Dafür brauchen wir den Brutto-Preis pro Kilowattstunde, darin sind alle Kosten - wie oben exemplarisch aufgeführt - enthalten. Dieser Wert sollte auf unserer Mitteilung des Versorgers oder Vermieters zu finden sein. Dazu brauchen wir noch unseren Gesamtverbrauch pro Jahr. Den finden wir in unserer Jahresabrechnung, häufig ist da noch zusätzlich ein Grundpreis und ein Messentgeld inkludiert. Mit diesen beiden Werten – dem Bruttopreis pro Kilowattstunde und dem Jahresverbrauch - „füttern“ wir den kostenlosen Online-Rechner und lassen unseren Abschlag ausrechnen. Allerdings warnt die Verbraucherzentrale, dass im Rechner noch nicht die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer für Gas enthalten ist. Sollte diese kommen, wären die ausgerechneten Preise zu hoch.

Hilfe und Beschwerde

Zu niedrige wie auch zu hohe Abschläge sind meist kein gutes Zeichen. Dann hat unser Anbieter diese wohlmöglich nicht richtig berechnet. Zu niedrige Abschläge würden uns zwar jetzt verschonen – so die Experten der Verbraucherzentrale -, aber das „dicke Ende“ kommt dann 2023 auf uns zu in Form voraussichtlich krasser Nachforderungen. Überhöhte Abschläge sind aber vielleicht auch nicht gerechtfertigt, weil uns einfach zu viel abverlangt wird. In beiden Fällen hilft der Rechner, ein klares Bild zu bekommen und im zweiten Schritt die Verbraucherzentralen zum einen mit Beratung im bundesweiten Filialnetz und zum anderen mit einem formlosen Beschwerdeformular. Sollten unsere Anbieter bzw. Lieferanten nicht auf unsere Schreiben reagieren, können wir bei der Bundesnetzagentur ein Formular für unsere Verbraucherbeschwerde herunterladen. Dort finden wir auch Tipps, wie wir am besten vorgehen.