Besondere Teilnahmebedingungen für die Aktion "Spielplatzoffensive" im Programm von Radio Lippe
Mit der Teilnahme an dieser Aktion erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Besonderen Teilnahmebedingungen an:
1) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Hörer, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnahmeberichtigt sind natürliche Personen, juristische Personen, öffentliche Institutionen und gemeinnützige Vereine.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von Radio Lippe, Mitarbeiter von Kooperationspartnern der Aktion und alle Personen, welche mit der Durchführung dieser Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
2) Ablauf der Aktion / Auswahlmechanik / Gewinn
Radio Lippe startet ab dem 10.5.2010 die Aktion "Spielplatzoffensive". Dazu haben alle Hörer die Möglichkeit, renovierungsbedürftige und/oder neu zu schaffende Spielplätze vorzuschlagen, die zwischen dem 19.5.2010 und dem 26.5.2010 von Radio Lippe und seinen Aktionspartnern neu gestaltet werden.
In Zusammenarbeit mit unseren Aktionspartnern stellt Radio Lippe zwei vorgefertigte Spielplatz-Module inkl. Arbeitskosten zur Verfügung. Das Modul wird mit dem Teilnehmer vorab besprochen, Änderungen im Umfang des gestellten Moduls sind allerdings nicht möglich. Alle Spielgeräte entsprechen in Funktion, Qualität und Bauweise der neusten Vorschriften der DIN EN 1176, sind vom TÜV geprüft und für Kinder ab 4 Jahre.
Über den detaillierten Ablauf der Aktion wird der Teilnehmer auch im Programm von Radio Lippe informiert. Dies betrifft u. a. Beginn und Ende des Spiels sowie das Auswahlverfahren.
3) Teilnahme und Kosten
Während des Aktionszeitraumes können sich interessierte Teilnehmer über das Online-Bewerbungsformular oder per Post für die Aktion bewerben. Unter allen Einsendungen werden zwei geeignete Teilnehmer/Spielplätze durch die Redaktion ausgelost. Die Redaktion von Radio Lippe wird die Bewerber kontaktieren und entsprechende, zur Durchführung der Aktion notwendige Absprachen mit den Bewerbern direkt treffen.
Vorraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass der entsprechende auszustattende Spielplatz bis zum vereinbarten Aktionstag bauseits geräumt, frei zugänglich und die Fläche mit Gerät befahrbar ist. Alle im Zusammenhang mit der Räumung und ggf. Entsorgung des alten Spielplatzes entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer selbst. Die Räumung und Entsorgung sind ebenfalls von ihm selbst zu organisieren und durchzuführen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt per Post oder E-Mail. Dafür fallen ggf. Kosten für Porto bzw. Onlinedienste an.
4) Gewinn
Siehe Punkt 2). Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt über die Redaktion von Radio Lippe. Der Gewinn wird nur an den Gewinner persönlich unter Vorlage des Ausweises ausgeliefert. Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet Radio Lippe nur in deren Namen an. Radio Lippe ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Aktion.
5) Ausschluss von Teilnehmern
Radio Lippe behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an der Aktion ohne Angaben von Gründenauszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahme-bedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Radio Lippe kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von Radio Lippe (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
6) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt Radio Lippe nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 war, kann Radio Lippe diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
7) Veröffentlichung von Namen; Promotion
Radio Lippe darf den Namen der Teilnehmer öffentlich im Programm und auf den Internetseiten von Radio Lippe bekannt geben, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form. Der Teilnehmer verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.
Die im Rahmen der Aktion geführten Gespräche / Telefonate können im Vorfeld aufgezeichnet und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. Der Teilnehmer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit der Aktion an Radio Lippe ab.
8) Abbruch der Aktion
Radio Lippe behält sich vor, die Aktion jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls die Aktion aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio Lippe zu.
9) Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10) Haftungsausschluss
Radio Lippe haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Ver-zögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio Lippe bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
11) Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Besonderen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radiolippe.de.
12) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
13) Gewinnspielanbieter
Anbieterin der Aktion ist die Veranstaltergem. für lok. Rundfunk
im Kreis Lippe e.V., Lagesche Straße 17, 32756 Detmold (kurz: Radio Lippe)
Stand: April 2010
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