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Judith Brentrup
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Schutzmaterial-Infektion

Teil-Lockdown ab heute (2. November) - die neuen Regeln im Überblick

Ab heute (2. November) gilt bundesweit - und damit natürlich auch in Lippe - ein Teil-Lockdown. Um die rasante Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten ab sofort wieder strenge Kontaktbeschränkungen. Restaurants, Bars und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Schwimmbäder und Theater sind ab heute für erst mal vier Wochen geschlossen.

Anders als im Frühjahr bleiben dieses Mal Kitas und Schulen sowie Geschäfte generell geöffnet. Auf nicht unbedingt notwendige Reisen und Besuche sollte verzichtet werden. Die Regeln gelten erst mal bis Ende November.

Die neuen Regeln im Überblick (Quelle: Land NRW)

  1. Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt. Maximal zehn Personen aus zwei Haushalten dürfen sich draußen treffen
  2. In den eigenen vier Wänden gilt die dringende Empfehlung, Kontakte mit Menschen aus anderen Haushalten zu meiden
  3. In Hotels dürfen keine Touristen übernachten. Übernachtungen im Rahmen von Reisen, die vor dem 29. Oktober angetreten wurden, sind nicht betroffen
  4. Restaurants, Bars, Kneipen und weitere gastronomische Betriebe müssen schließen. Essen darf aber abgeholt oder geliefert werden
  5. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind abzusagen
  6. Schließen müssen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte, Kinos, Freizeitparks, Tierparks, Zoos, Spielhallen, Wettannahmestellen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Fitnessstudios, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
  7. Köprernahe Dienstleistungen sind verboten. Ausgenommen davon sind Friseure, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.
  8. Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt unter Ausnahme des Individualsports im Freien
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