Jetzt ist es endlich amtlich: wir müssen hier in Lippe die Geschäfte doch nicht wieder zuschließen.
Der Kreis Lippe zieht die Test-Option, ein erneuter Shutdown wegen der hohen Inzidenzwerte hier bei uns kommt also nicht.
Dadurch können bestimmte Geschäfte, Kultur-Einrichtungen und Dienstleister weiter genutzt werden. Voraussetzung ist ein bestätigtes negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Die Regelung greift ab morgen (30.03.2021).
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Hier die Pressemitteilung des Kreises:
Aktuelle Informationen zur Corona-Notbremse und Test-Option im Kreis Lippe
Der Kreis Lippe zieht die Test-Option. Dadurch können bestimmte Geschäfte, Einrichtungen und Dienstleister ihre Kunden und Besucher empfangen. Voraussetzung ist ein negatives Schnell- oder Selbsttestergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies legt der Kreis Lippe in einer aktuellen Allgemeinverfügung fest und folgt damit der Regelung des Landes. Durch die Test-Option entsteht eine Alternative zu den Schließungen der Corona-Notbremse. Die Regelung greift ab Dienstag, 30. März. „In Lippe liegen alle notwendigen Rahmenbedingungen vor, und wir haben in den vergangenen Wochen ausreichende Test-Kapazitäten aufgebaut. Auf dieser Grundlage können wir dem Handel und den Kultureinrichtungen eine Öffnung weiterhin ermöglichen, sofern alle Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden“, erklärt Landrat Dr. Axel Lehmann.
Übersicht: Welche Geschäfte und Einrichtungen dürfen weiterhin mit negativem Schnelltest betreten werden?
Folgende Geschäfte und Kultureinrichtungen dürfen weiterhin für Kunden und Besucher öffnen, sofern diese einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen:
Medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen, der nicht-medizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung sind hiervon ausgenommen. Für diese Leistungen bedarf es weiterhin keines Tests.
Was muss zum Schnell- oder Selbsttest beachtet werden?
Der Zugang zu den betroffenen Einrichtungen und Geschäften ist nur mit einem aktuellen, bestätigten Schnell- oder Selbsttest mit negativem Testergebnis möglich. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist als Nachweis nicht ausreichend. Es muss sich um einen Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln, die das Ergebnis bestätigt. Eine Übersicht der Teststellen, an denen ein Schnelltest gemacht werden kann, ist im Internet unter www.kreis-lippe.de/corona zu finden. Aktuell haben sich beim Kreis Lippe rund 90 Teststellen registrieren lassen.
Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, begeht gemäß aktueller Verordnung des Landes mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro.
Abgrenzung: Test-Option der Corona-Notbremse ist nicht gleichbedeutend mit dem Tübinger Modell
Entgegen einzelner Meldungen entspricht die Test-Option der Corona-Notbremse ausdrücklich nicht dem Tübinger Modell. Das Tübinger Modell sieht vor, dass mit entsprechenden Testungen weitere Öffnungen und der Besuch, zum Beispiel von Gastronomieangeboten, möglich gemacht werden. Die Test-Option, die auch im Kreis Lippe umgesetzt wird, sieht derzeit hingegen noch keine zusätzlichen Öffnungen vor. Mit der Test-Option wird ausdrücklich den Geschäften und Kultureinrichtungen eine Öffnung ermöglich, die gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes aufgrund der Corona-Notbremse für Kreise mit Inzidenzwerten über 100 schließen müssten.
Derzeit prüft der Kreis Lippe allerdings, welche Voraussetzungen für Modellregionen nach dem Tübinger Modell erfüllt sein müssen. Wenn die Rahmenbedingungen hierfür auch im Kreis Lippe gegeben sind, könnte eine Bewerbung als eine solche Modellregion erfolgen.