Die Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen wird in Lippe wahrscheinlich ein zahnloser Tiger bleiben. Bisher hat der Kreis noch kein einziges Betretungs- oder Arbeitsverbot gegen ungeimpfte Beschäftigte verhängt.
Verschiedene Gründe
Insgesamt gibt es hier in Lippe etwa 200 Menschen, für die so eine Sanktion überhaupt infrage kommt. Der Kreis Lippe wartet bei einigen davon noch auf Unterlagen. Er hat grundsätzlich auch einen Ermessensspielraum, ob er schlussendlich ein Beschäftigungsverbot verhängt. Er muss dabei immer zwischen dem Grundrecht auf freie Berufsausübung und dem Schutz der Gesundheit Dritter abwägen.
Hinzu kommt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht voraussichtlich schon zum Jahresende gesetzlich passé ist. Für den Kreis bedeutet das unterm Strich eine Menge ärgerlicher Mehrarbeit bei der Prüfung der Fälle, die am Ende wahrscheinlich vollkommen unnötig war.