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Leslie Runde
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Schutzmaterial-Infektion

Corona in Lippe: ab heute verschärfte Maßnahmen

Die Corona-7-Tage-Inzidenz ist in Lippe weiter gestiegen. Sie liegt heute nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei über 480. Das ist mit weitem Abstand der höchste Wert in ganz NRW. Wegen der extrem hohen Zahlen gelten bei uns in Lippe von heute an verschärfte Corona-Maßnahmen. Es gibt weitere Kontaktbeschränkungen und auch neue Regeln für Glaubensgemeinschaften.

Bei privaten Treffen in Innenräumen dürfen nur noch maximal 25 geimpfte oder genesene Leute zusammenkommen. Draußen sind es höchstens 100. Für Ungeimpfte bleiben die noch deutlich strengeren Regeln bestehen. Für Versammlungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften gilt jetzt unter anderem die Maskenpflicht auch draußen beispielsweise auf dem Kirchenvorplatz. . Laut Kreis Lippe hat sich die Intensiv-Patientenzahlen im Klinikum innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt. Landrat Dr. Axel Lehmann appelliert erneut an alle, sich impfen zu lassen und Kontakte so weit es geht zu reduzieren.

Private Zusammenkünfte nur noch bis höchstens 25 Personen beziehungsweise 100 Personen zulässig

Für private Zusammenkünfte werden die Personenobergrenzen angepasst.

  • Innenräume: Höchstens 25 Personen, es gilt 2G (nur geimpfte oder genesene Personen dürfen teilnehmen)
  • Im Freien: Höchstens 100 Personen, es gilt 2G (nur geimpfte oder genesene Personen dürfen teilnehmen)

 

Regelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften

Für Versammlungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten folgende Regelungen:

  • Alle Personen müssen einen 3G-Nachweis vorweisen. Ist ein Test in einer zugelassenen Teststelle nicht möglich – zum Beispiel, weil die Versammlung an einem Sonn- oder Feiertag stattfindet – kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort ein Selbsttest unter Aufsicht erfolgen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss während der gesamten Zeit eingehalten werden. Das gilt nicht für Angehörige eines Haushalts.
  • Für alle Versammlungen gilt eine Maskenpflicht für alle Teilnehmenden. Die Maskenpflicht gilt auch in den Außenbereichen, zum Beispiel auf Kirchenvorplätzen.
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht: Bei der Einnahme des Abendmahls und ähnlichen rituellen Handlungen darf die Maske kurzzeitig abgenommen werden. Auch vortragende Personen dürfen die Maske für die Zeit ihres Redebeitrags abnehmen, sofern sie mindestens zwei Meter Abstand zu anderen vortragenden Personen und mindestens fünf Meter Abstand zu sonstigen Personen (zum Beispiel Zuschauern) einhalten.
  • Wenn die Kirche oder Religionsgemeinschaft ein Hygienekonzept erstellt hat, muss sie das Konzept unaufgefordert beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorlegen.
  • Auch für die Außenbereiche vor den Versammlungsstätten, wie zum Beispiel Kirchenvorplätzen, wird dringend empfohlen, mindestens die 3G-Regelung sowie die Mindestabstände untereinander einzuhalten.

Wenn Kirchen und Religionsgemeinschaften für ihre Versammlungen die 2G-Regel einhalten, also alle Teilnehmenden geimpft oder genesen sind, können sie von den Regelungen abweichen: Entweder können sie bei der Durchführung von Versammlungen darauf verzichten, am Sitzplatz eine Maske zu tragen. Es gilt aber weiterhin, dass beim gemeinsamen Singen eine Maske getragen werden muss. Alternativ können sie darauf verzichten, den Mindestabstand einzuhalten, wenn durchgehend eine Maske getragen wird.

Die Impfaktionen in Lippe samt aktueller Wartezeit

Alle Meldungen und Daten zur Corona-Pandemie in Lippe.

Alle überregionalen Entwicklungen im Corona-Liveblog.

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