Die Covid-19-Schutzimpfungen sind in Westfalen-Lippe ab sofort Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat sich mit den Krankenkassen über die Bezahlung geeinigt. Dank der erzielten Einigung müssten Kassenpatientinnen und -patienten in Westfalen-Lippe nicht in Vorleistung treten und sich den Betrag von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Covid-19-Impfung könne in Westfalen-Lippe weiterhin als Sachleistung über die Gesundheitskarte in Anspruch genommen werden.
Nachrichtenarchiv zur Corona-Pandemie in Lippe