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Corona: Neuer Erlass legt Leben in Lippe lahm

Ab heute (16.3.) kommt das öffentliche Leben in Lippe durch die Corona-Krise weitgehend zum Erliegen. Durch einen neuen Landeserlass sind jetzt die meisten Freizeitaktivitäten nicht mehr möglich.

Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen und ähnliches müssen ab heute schließen. Ab morgen gilt das auch für Fitnessstudios, Schwimmbäder und alle Aktivitäten von Sportvereinen. Auch Volkshochschulen oder Musikschulen sind lahmgelegt. Für Restaurants, Gaststätten und Hotels gelten strenge Auflagen. Sie müssen beispielsweise ihre Gäste mit Kontaktdaten registrieren und einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen einhalten.

Einkaufen bleibt natürlich weiterhin möglich. Das gilt auch für Bankgeschäfte oder den Gang zur Apotheke. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels hat auch nochmal betont, dass es keine Nachschubprobleme gibt. Leider werden dazu im Internet aktuell viele Gerüchte und Verschwörungstheorien verbreitet. Die sind aber einfach nicht wahr, sagt der Verband.

So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet.

>> alle Infos zum Corona-Virus in Lippe

>> die bundesweiten und internationalen Entwicklungen rund um Corona

Hier die komplette Mitteilung der Landesregierung:

In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
 
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag (16.03) alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
 
Ab Dienstag (17.03) ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
 
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
 
Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
 
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.
 
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“
 
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

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